, Kuratli Jonas
Update Schutzkonzept
Wichtigste Neuerungen:
Covid-Zertifikat (geimpft – genesen)
- Für Trainings im Innenbereich gilt Zertifikatspflicht 2G für Personen ab 16 Jahren (Geburtsdatum)
- Um als Person mit einem gültigen 2-G-Covid-Zertifikat anerkannt zu werden, muss eine der folgenden Bedingungen nachweislich erfüllt sein:
- die Person wurde in den letzten 360 Tagen mit einem in der Schweiz anerkannten Impfstoff doppelt geimpft; oder
- die Person ist vor nicht länger als 180 Tagen nachweislich an Covid erkrankt;
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht zertifikatspflichtig.
- Der Verein hat die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Teilnehmenden zu überprüfen.
- Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung.
- Um als Person mit einem gültigen 2-G-Covid-Zertifikat anerkannt zu werden, muss eine der folgenden Bedingungen nachweislich erfüllt sein:
Maskenpflicht
- Für Trainings im Innenbereich gilt Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren
- Ausgenommen sind sportausübende Personen unter 16 Jahren oder sportausübende Personen mit einem 2G+ Zertifikat
- Um als Person mit einem gültigen 2G+-Covid-Zertifikat anerkannt zu werden, muss eine der folgenden Bedingungen nachweislich erfüllt sein:
- die Person wurde in den letzten 360 Tagen mit einem in der Schweiz anerkannten Impfstoff doppelt geimpft; oder
- die Person ist vor nicht länger als 180 Tagen nachweislich an Covid erkrankt;
- Zusätzlich muss eine der beiden folgenden Bedingungen zwingend erfüllt sein:
- die vollständige Impfung resp. die Auffrischimpfung (Booster) oder die Genesung ist nicht länger als 120 Tage her; oder
- die Person wurde innerhalb der letzten 72 (PCR-Test) bzw. 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) negativ auf das Corona-Virus getestet und verfügt über ein entsprechendes Test-Zertifikat.
- Trainings im Aussenbereich dürfen ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Ein Covid-Zertifikat ist nicht nötig.
- Werden Garderoben benutzt, muss von Personen ab 16 Jahren ein gültiges 2-G-Zertifikat vorgewiesen werden können. Bei der Nutzung der Toiletten ist ab 12 Jahren zumindest eine Maske zu tragen.